Checkliste

Das Urheberrecht greift oft nicht

In Freigaberunden kommt oft die Frage: Wer darf den fertigen Film nutzen? Vertragliche Nutzungsbedingungen und Urheberrecht sind dabei getrennt zu betrachten. Die Vereinbarung mit dem Produktionspartner und die Bedingungen der eingesetzten Werkzeuge legen fest, was für die geplante Auswertung erlaubt ist. An rein generierten Bildern entsteht nach deutschem Recht häufig kein Urheberrechtsschutz, der übertragen werden könnte. Paragraf 2 Absatz 2 UrhG verlangt eine persönliche geistige Schöpfung, und ein Modell ist keine Person.

Das Amtsgericht München wies am 13. Februar 2026 die Klage gegen die Übernahme dreier KI-generierter Logos ab (Az. 142 C 9786/25). Der Kläger hatte teilweise ausführliche und iterative Prompts verwendet. Laut Urteilsbegründung waren die Vorgaben jedoch teils allgemein und überließen wesentliche Gestaltungsentscheidungen der KI. Entscheidend war die fehlende erkennbare menschliche Prägung des Ergebnisses. Zeitaufwand und Softwarekosten begründeten keinen Schutz. Die Entscheidung lässt sich nicht pauschal auf jeden KI-Film übertragen.

Was das für deine Marke heißt

Fehlender Urheberrechtsschutz an einem einzelnen KI-Bild beantwortet noch nicht alle Rechtefragen eines Films. Auch Markenrechte und der Schutz gegen unlautere Nachahmung können eine Rolle spielen. Hinzu kommen menschliche Beiträge wie Skript, Schnitt, Musik und Sprecherleistung. Ob daran geschützte Werke oder Leistungen entstehen, muss im Einzelfall beurteilt werden.

Storyboard, Auswahlentscheidungen und Schnittfassungen dokumentieren den menschlichen Anteil an der Produktion. Bei einem tragenden Kampagnenmotiv solltest du außerdem prüfen, welche Schutzmöglichkeiten infrage kommen. Welche Arbeit dabei entsteht, erklärt der Beitrag zum Ablauf einer KI-Videoproduktion.

Was die Nutzungsbedingungen der Tools regeln

Die Bedingungen eines Werkzeugs regeln die Nutzung gegenüber seinem Anbieter. Runway erlaubt nach seinen Nutzungshinweisen die kommerzielle Verwendung generierter Inhalte ohne eigene Beschränkung auf nichtkommerzielle Zwecke. Das klärt keine Rechte an hochgeladenem Fremdmaterial und keine möglichen Rechte Dritter an der Ausgabe. Die jeweils gültigen Bedingungen und Einstellungen werden projektbezogen dokumentiert.

Bei kostenlosen Zugängen kann die kommerzielle Nutzung eingeschränkt sein. Prüf deshalb vor dem Einsatz einer Szene, ob der verwendete Tarif die geplante Nutzung erlaubt.

Nach Runways Standardbedingungen, Abschnitt 4.4 können Eingaben und Ausgaben zur Modellverbesserung verwendet werden. Für vertrauliches Kundenmaterial solltest du deshalb die geltenden Bedingungen und Einstellungen prüfen. Für Enterprise beschreibt Runway gesonderte Zusagen, auch bei eingebundenen Drittmodellen. Diese Zusagen gelten nicht automatisch für jeden Zugang.

Hinzu kommt die Verfügbarkeit im EU-Raum, die du für das gewählte Werkzeug und den konkreten Zugang prüfen musst. Der Vergleich der KI-Videomodelle 2026 ordnet die Werkzeuge nach Aufgaben ein.

Wichtig ist auch, was diese Bedingungen nicht leisten. Eine Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung ist keine pauschale Freigabe möglicher Rechte Dritter. Nähert ein Modell ein geschütztes Design, eine bekannte Figur oder ein reales Gesicht an, hilft dir die Aussage, dir gehöre der Output, überhaupt nicht weiter. Ob eine Szene verwendbar ist, bleibt eine redaktionelle Entscheidung.

Produktbilder, Logos und Marken

Alles, was du in eine Generierung hineingibst, muss für diesen Zweck freigegeben sein. Auch bei vorhandenem Material lohnt ein Blick in die Lizenz. Produktfotos stammen oft von einem Fotografen, dessen Lizenz die Nutzung in Anzeigen und im Shop abdeckt, aber nichts darüber sagt, ob das Bild als Referenz in ein KI-System eingespeist werden darf. Verpackungsdesigns kommen von einer Agentur, deren Vertrag von Print spricht. Bei Schriften wird es besonders gern übersehen, weil viele Schriftlizenzen die Einbettung und Weitergabe genau regeln.

Vor der Generierung sollte feststehen, welche Produktmerkmale verbindlich sind, etwa Farbe, Proportionen, Materialglanz und die Position des Logos. Modelle können diese Details verändern. Eine schriftliche Vorgabe hilft bei der späteren Prüfung und Freigabe.

Personen, Gesichter und Stimmen

Wird ein realer Mensch erkennbar nachgebildet, ist auch sein Persönlichkeitsrecht betroffen. Für Bildnisse gelten die Paragrafen 22 und 23 KUG, für Stimmen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht herangezogen. Das Landgericht Berlin hat am 20. August 2025 (Az. II 2 O 202/24) einem Synchronsprecher Schadensersatz nach den Grundsätzen der fiktiven Lizenzgebühr zugesprochen, dessen charakteristische Stimme per KI nachgebildet und auf einem kommerziell genutzten Kanal eingesetzt wurde. Bemerkenswert ist die Reichweite: Geschützt war auch die berufliche Rollenstimme, nicht nur die private Sprechweise.

Für die Produktion heißt das zweierlei. Eine Einwilligung, die den Aufnahmetag abdeckt, erlaubt nicht, dass aus der Aufnahme ein Stimmmodell entsteht, das danach weiterlebt. Und Ähnlichkeit darf nicht beiläufig passieren. Ein Prompt wie „Geschäftsführer, Mitte fünfzig, wie in unserem letzten Imagefilm“ erzeugt genau die Nähe, die später jemand erklären muss. Welche Punkte in eine Vereinbarung über Stimmnutzung gehören, steht ausführlich in meinem Beitrag zu Stimme, Musik und Sounddesign im KI-Video.

Bei identifizierbaren Personen und Stimmen musst du zusätzlich die datenschutzrechtliche Grundlage für Verarbeitung und Übermittlung an die eingesetzten Dienste prüfen. Je nach Verarbeitung sind Informationen an Betroffene und eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nötig. Eine Einwilligung zur Veröffentlichung beantwortet nicht automatisch alle Fragen zur Nutzung in einem KI-Werkzeug.

Musikrechte klären

Bei Musik hat sich die Lage innerhalb eines Jahres spürbar verschoben. Das Landgericht München I gab der GEMA im November 2025 in ihrem Verfahren gegen OpenAI recht (Az. 42 O 14139/24), weil geschützte Liedtexte im Modell memorisiert und über einfache Eingaben wieder abrufbar waren. Am 31. Juli 2026 folgte im Verfahren gegen den Musikdienst Suno eine Entscheidung in dieselbe Richtung (Az. 42 O 763/25). Die Kammer sah es als erwiesen an, dass geschützte Werke für das Training genutzt und in den Ausgaben in wesentlich ähnlicher Form wiedergegeben wurden, und rechnete die Verantwortung dafür dem Anbieter zu, nicht den Nutzern, obwohl diese nur knappe Prompts eingegeben hatten. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der praktische Schluss daraus ist unspektakulär. Solange offen ist, auf welcher Grundlage ein Musikdienst trainiert hat, ist auch offen, welche Rechte er dir weitergeben kann. Für interne Präsentationen und Moodfilme ist generierte Musik unproblematisch. Für einen Film mit Mediabudget nehme ich lizenzierte Bibliotheksmusik oder lasse komponieren, weil die Ersparnis in keinem Verhältnis zum Risiko steht, eine laufende Kampagne zurückziehen zu müssen. Bei der Lizenzierung entscheiden Auswertungsgebiet, Laufzeit, Kanäle und die Frage, ob Media geschaltet wird, und nicht, ob eine Datei technisch verfügbar ist.

Kennzeichnung und Irreführung

Ob ein Video als Deepfake offengelegt werden muss und wie der Hinweis bei der ersten Wahrnehmung sichtbar wird, klärst du vor der Veröffentlichung. Zuständigkeit und Hinweistext gehören in die Freigabe. Die rechtliche Einordnung erklärt der Beitrag zur Kennzeichnungspflicht für KI-Videos.

Davon unabhängig gilt weiter Paragraf 5 UWG. Eine generierte Produktdarstellung, die das Produkt makelloser, größer, leistungsfähiger oder anders ausgestattet zeigt, als es ist, bleibt irreführend, auch wenn der Film korrekt als KI-generiert gekennzeichnet ist. Der KI-Hinweis beantwortet eine andere Frage als die Produktdarstellung. Die Wettbewerbszentrale erläutert diese Fragen in ihrem Leitfaden zur KI-Kennzeichnung. Auch Mitbewerber können bei einer irreführenden Darstellung rechtlich vorgehen.

Was in den Vertrag gehört

Im Vertrag mit dem Produktionspartner sollten die eingesetzten Systeme und ihre kommerziellen Nutzungsbedingungen benannt sein. Auch der Umgang mit hochgeladenem Material, eine Szenendokumentation und die Übergabe der Masterdateien samt Herkunftsdaten gehören in die Abstimmung.

Eine Informationspflicht bei Werkzeugwechseln hilft, neue Bedingungen rechtzeitig zu prüfen. Warum ein solcher Wechsel nötig werden kann, zeigt die Abschaltung von Sora.

Der vereinbarte Lieferumfang sollte auch Nutzungsumfang, verfügbare Lizenznachweise, Einwilligungen, Kennzeichnungstext und Szenendokumentation umfassen. Vertraglich sollte klar sein, wer Kundenmaterial und generierte Teile prüft, wie mit erkannten Rechteproblemen umgegangen wird und welche Haftungsregelungen gelten. Eine pauschale Zusage „alle Rechte inklusive“ ersetzt diese Prüfung nicht.

Alles dokumentieren

Eine Projektakte hält fest, auf welcher Grundlage das Material verwendet werden darf. Sie kann diese Unterlagen enthalten:

  • Ausgangsmaterial mit Herkunft, Lizenz und Freigabestand, getrennt nach Bild, Ton und Schrift
  • eingesetzte Werkzeuge samt Tarif und Zeitraum, weil sich Bedingungen ändern
  • Einwilligungen für Personen und Stimmen, mit Zweck, Laufzeit und Widerrufsregelung
  • Szenenliste mit Vermerk, was generiert, was real und was zusammengesetzt ist
  • Musiklizenz mit Auswertungsgebiet und Laufzeit
  • finale Kundenfreigabe und Stand der Kennzeichnung

Mit diesen Unterlagen bleibt später nachvollziehbar, auf welcher Grundlage ein Film veröffentlicht wurde. Diese Übersicht ist eine Produktionshilfe und keine Rechtsberatung. Bei bekannten Personen, sensiblen Marken, internationalen Kampagnen oder Avataren realer Menschen solltest du anwaltlich prüfen lassen, und zwar bevor generiert wird, nicht erst bevor veröffentlicht wird.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein, Stand ist das Datum oben. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Für deinen konkreten Fall, etwa vor einer Veröffentlichung oder einem Vertragsabschluss, frag am besten eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und ohne Gewähr. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehme ich, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.

Was muss für deinen Film geklärt sein, bevor die Produktion startet?

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